headerfladungen

Der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein Laiengremium, das in jeder Pfarrei von allen Pfarreimitgliedern für 4 Jahre gewählt wird. Er ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche und die Seelsorge der Gemeinde.

Aufgaben: 
Der Pfarrgemeinderat ist an der Leitung der Gemeinde mitbeteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Gemeinde aktiv mit. Er hat die Aufgabe, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Wort und Tat) und Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzugestalten und zu verwirklichen. Er berät und unterstützt den Pfarrer in seinen Aufgaben und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente.

Mitglieder der Pfarrgemeinderäte

­